Allgemeine Geschäftsbedingungen für Internetradiowerbung bei Radio Tenneberg UG (haftungsbeschränkt)

 

1. Die Radio Tenneberg UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend Radio Tenneberg© genannt, nimmt zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge sind, Aufträge für die Produktion, Ausstrahlung und Platzierung von Werbung an. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers können, auch bei Vorbehalt einer Gegenbestätigung, nicht geltend gemacht werden.

2.1 "Werbeauftrag" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über Sendung und/oder Platzierung von Werbung und/oder Sponsoring eines Werbetreibenden. Der Begriff "Werbung" im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließt das Sponsoring mit ein.

2.2 Werbeaufträge zur Ausstrahlung von Funkwerbung beziehen sich auf die Sendung bei Radio Tenneberg©. Werden keine weiteren Angaben gemacht, so erfolgt die Ausstrahlung auf dem Verbreitungsweg Internet.

2.3 Werbeaufträge für die Platzierung von Internetwerbung beziehen sich grundsätzlich auf www.radiotenneberg.de und auf die Unterseiten bzw. auf entsprechend ausgewiesene Rubriken.

3.1 Werbeaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen (Vertragsjahr). Ist im Rahmen eines Werbeauftrages das Recht zum Abruf einzelner Werbeeinheiten eingeräumt, so ist der gesamte Auftrag innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzuwickeln.

3.2 Bei Werbeaufträgen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten oder der unter 3.1 genannten Frist, auch über die im Auftrag genannte Menge hinaus, weitere Werbeausstrahlungen bzw. –Platzierungen im Rahmen der Konditionen der jeweils aktuellen Preisliste zu beauftragen.

4.1 Die Ausstrahlung bzw. Platzierung einer Werbung setzt die schriftliche Erteilung des Werbeauftrages voraus. Der Werbeauftrag muss mindestens eine Woche vor Ausstrahlungs- bzw. Platzierungsbeginn eingegangen sein. Kurzfristige Buchungen sind nach Vereinbarung möglich.

4.2 Werbeaufträge werden erst nach Auftragsbestätigung durch Radio Tenneberg© verbindlich. Können die Werbeaufträge aus zeitlichen Gründen vor der Ausstrahlung bzw. Platzierung nicht mehr bestätigt werden, kann die Auftragsbestätigung auch nach der Ausstrahlung bzw. Platzierung erfolgen.

5 Die Mindestlänge für Internetwerbespots beträgt 15 Sekunden. Sie sind als MP3 mit mindestens 192 kbps zu übermitteln. Die Anforderungen für die sonstigen Werbeformen werden dem Auftraggeber entsprechend mit dem Angebot mitgeteilt. Radio Tenneberg© behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Werbespots bzw. Werbebanner etc. – wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholungen, ihrer technischen Qualität oder sonstiger nachvollziehbarer Gründe nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, wenn ihr Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung bzw. Platzierung für Radio Tenneberg© unzumutbar ist. Die Ablehnung einer Werbesendung bzw. -platzierung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. Ansprüche im Zusammenhang mit solchen Ablehnungen können gegen Radio Tenneberg© nicht gestellt werden.

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die sende- bzw. platzierungsfertigen Ton/Bildträger rechtzeitig, spätestens jedoch 3 Werktage vor Ausstrahlung bzw. Platzierung, frei Haus zu liefern.

6.2 Mit Lieferung und/oder Auftragserteilung bestätigt der Auftraggeber, dass er sämtliche zur Verwertung der Unterlagen bzw. Ton/Bildträger im Internet erforderlichen Urheber-, Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte hat. Der Auftraggeber allein trägt die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen im gesamten Verbreitungsgebiet und stellt Radio Tenneberg© von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Sendung bzw. Platzierung seiner Werbung geltend gemacht werden.

7.1 Aufträge werden grundsätzlich als Festaufträge angenommen.

7.2 Der Auftraggeber kann nur mit Zustimmung von Radio Tenneberg© vor der ersten Ausstrahlung bzw. Platzierung zurücktreten. Das Rücktrittsersuchen muss schriftlich an Klassik Radio gerichtet werden und spätestens 1 Woche vor der vorgesehenen Erstausstrahlung bei Radio Tenneberg© eingehen. Auch bei Einhaltung der genannten Frist besteht auf die Zustimmung von Radio Tenneberg© kein Anspruch. Bei kurzfristig disponierten Aufträgen besteht keine Rücktrittsmöglichkeit.

7.3 Aufträge von Werbeagenturen oder Werbemittlern werden nur entgegengenommen, wenn die Agentur oder der Mittler vom Werbetreibenden anerkannt ist. Eine Anerkennung ist nur möglich durch den namentlich bezeichneten Werbetreibenden, der das zu bewerbende Produkt herstellt oder vertreibt, und unter der Voraussetzung, dass die Agentur oder der Mittler den Werbetreibenden werblich beraten hat und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen kann.

8. Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet für Radio Tenneberg© nach der Überspielung. Sollte nichts Anderweitiges bei Auftragserteilung vom Auftraggeber mitgeteilt werden, so werden die Unterlagen und Tonträger von Radio Tenneberg© ordnungsgemäß entsorgt. Unterlagen und Tonträger, die nicht Eigentum von Radio Tenneberg© sind, werden sonst anderenfalls auf Gefahr des Auftraggebers verwahrt und versandt.

9.1 Die vereinbarte Sendezeit bzw. der vereinbarte Platzierungszeitraum wird nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann keine Gewähr für die Sendung bzw. Platzierung an bestimmten Tagen, zu bestimmten Stunden und in bestimmter Reihenfolge gegeben werden; es sei denn, diese wären erklärtermaßen ausschließlich und schriftlich verlangt und von Radio Tenneberg© bestätigt worden.

9.2 Konkurrenzausschlusswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, ohne Anerkennung eines rechtsverbindlichen Anspruchs.

9.3 Fällt ein Termin aus programmtechnischen Gründen, wegen technischer Störungen, höherer Gewalt oder von Radio Tenneberg© nicht zu vertretenden Umständen aus, so wird die Werbesendung bzw. -platzierung nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hiervon wird der Auftraggeber in Kenntnis gesetzt, es sei denn, es handelt sich lediglich um eine zeitliche Verschiebung innerhalb der gebuchten Einschaltzeit bzw. Platzierungszeiten. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

10.1 Radio Tenneberg© gewährleistet die ordnungsgemäße Ausführung der Aufträge und die Ausstrahlung bzw. Platzierung der Werbung zu den gleichen technischen Bedingungen, nach denen das allgemeine Programm von Radio Tenneberg© ausgestrahlt wird bzw. die sonstigen Inhalte von Radio Tenneberg© im Internet verbreitet werden. Für die Sendegebietsqualität kann keine Haftung übernommen werden.

10.2 Bei nicht ordnungsgemäßer Ausführung, die Radio Tenneberg© zu vertreten hat und die den Zweck der Werbesendung bzw. -platzierung nicht nur unerheblich beeinträchtigt, hat der Auftraggeber Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzausstrahlung bzw. -platzierung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Werbesendung bzw. -platzierung beeinträchtigt wurde. Lässt Radio Tenneberg© eine ihr hierfür gestellte, angemessene Frist verstreichen oder ist die Wiederholung der Werbesendung bzw. –platzierung erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags.

10.3 Der Auftraggeber hat die ausgestrahlte bzw. platzierte Werbung unverzüglich nach der ersten Ausstrahlung bzw. –platzierung auf ihre Vertragsmäßigkeit hin zu überprüfen und Klassik Radio alle offensichtlichen Mängel binnen einer Woche unter genauer Bezeichnung der Beanstandung anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber die rechtzeitige und formgerechte Anzeige, so entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche.

11.1 Radio Tenneberg© haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche, die aus grober Fahrlässigkeit resultieren, sind begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden bis zur Höhe des Zweifachen des Mindestauftragswertes.

11.2 Wenn Werbesendungen nicht oder falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte, Dateien oder Sendekopien nicht rechtzeitig, qualitativ mangelhaft oder falsch gekennzeichnet zugegangen sind, kann die vereinbarte Sende- bzw. Platzierungszeit in Rechnung gestellt werden. Etwaige Ansprüche gegen Radio Tenneberg© wegen unterbliebener oder fehlerhafter Ausstrahlung bzw. Platzierung von Werbung sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei fernmündlich oder fernschriftlich erteilten Dispositionen oder durchgegebenen Texten liegt das Risiko für etwaige Übermittlungsfehler beim Auftraggeber.

12.1 Die aus der jeweiligen Preisliste ersichtlichen Preise, Rabatte, Agenturvergütungen werden jedem Auftraggeber gleichmäßig berechnet bzw. gewährt.

12.2 Die Preise beziehen sich bei Werbesendungen auf Ausstrahlungen im Werbeblock (ohne Festplatzierung) und bei Platzierung im Internet auf die ausgewiesenen Standardwerbebanner. Darüber hinaus gehende Werbeformen werden mit einem Aufschlag für Sonderwerbeformen berechnet.  

12.3 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie sonstiger gesetzlicher Abgaben.

12.4 Auf die jeweils gültigen Preise werden Nachlässe laut Rabattstaffel gemäß dem vereinbarten Auftragsvolumen gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertrages rückwirkend, entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sendezeit, abgerechnet. Eine Rabattzusammenfassung erfolgt nur dann, wenn Werbetreibende nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse finanziell, wirtschaftlich und organisatorisch in ein Unternehmen eingegliedert sind (Organgesellschaft).

12.5 Verbundwerbung (für mehr als einen Werbetreibenden oder mehrere Erzeugnisse bzw. Leistungen innerhalb eines Werbespots) bedarf in jedem Einzelfall der schriftlichen Zustimmung durch Radio Tenneberg© und berechtigt Radio Tenneberg© zur Erhebung eines Verbundzuschlages.

12.6 Tarifänderungen werden mindestens 6 Wochen vor Inkrafttreten bekannt gegeben. Der Auftraggeber kann in diesem Fall, zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung, vom Vertrag zurücktreten, sofern sich die Tarifänderungen auf diesen auswirken. Er hat dies jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Tarifänderung schriftlich gegenüber Radio Tenneberg© zu erklären.

13. Die Werbesendungen bzw. -platzierungen werden jeweils am Anfang eines Monats für den folgenden, gesamten Monat in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug fällig. Die Zahlungsart „Bankeinzug“ wird wahlweise angeboten.

14.1 Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt Radio Tenneberg© vorbehalten. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens vorbehalten.

14.2 Radio Tenneberg© kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen und für die restlichen Werbesendungen Vorauszahlung verlangen.

14.3 Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist Radio Tenneberg© berechtigt, auch während der Laufzeit eines Werbeauftrages die Ausstrahlung bzw. Platzierung weiterer Werbung, ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel, von der Vorauszahlung des Betrags bzw. von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

14.4 Der Auftraggeber kann gegen Forderungen von Radio Tenneberg© nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen Forderungen, die nicht aus demselben Vertragsverhältnis stammen, steht dem Auftraggeber nicht zu.

15.1 Aufträge für Werbeproduktionen sind mindestens drei Wochen vor Ausstrahlung bzw. Platzierung zu erteilen und werden dem Auftraggeber bis eine Woche vor Ausstrahlung vorgelegt. Sie bedürfen der Freigabe durch den Auftraggeber. Die Freigabe für die sende- bzw. platzierungsfertige Werbeproduktion muss spätestens 3 Werktage vor Ausstrahlung bzw. Platzierung vorliegen.

15.2 Die Kosten für die Produktion richten sich nach dem vereinbarten Aufwand. Bei Verwendung von Musik werden ggf. Leistungs- und Autorenrechte sowie GEMA-Gebühren gesondert in Rechnung gestellt. Lehnt der Auftraggeber bei der Präsentation die Werbeproduktion aus Gründen ab, die Radio Tenneberg© nicht zu vertreten hat, ist er verpflichtet, die Produktionskosten zu zahlen.

15.3 Das pauschale Angebot einer Werbeproduktion (z.B. Internetradiowerbespot) beinhaltet eine Kurzbesprechung, Erstellung von Konzeption/Text/ visuelle Vorlage für die Erstellung von Bildinhalten, eine/n Sprecher/in nach Wahl von Radio Tenneberg©, Regie, Studiomiete, Produktion, eine sendefertige Kopie, Musik nach Wahl von Radio Tenneberg©, Lizenzkosten/Ausstrahlungs- bzw. Platzierungsrechte im vereinbarten Sendezeitraum, maximal jedoch für ein Jahr.

15.4 Mit der Freigabe der Produktion durch den Auftraggeber, trägt der Auftraggeber die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für ihn erstellten Produktion. Der Auftraggeber stellt Radio Tenneberg© damit von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Sendung bzw. Platzierung dieser Produktion geltend gemacht werden. Punkt 6.2 gilt entsprechend. Änderungsaufträge nach erfolgter Freigabe werden zusätzlich berechnet.

15.5 Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung bei der Gestaltung und Ausführung der Produktion verpflichtet. Dies umfasst insbesondere die rechtzeitige Lieferung der erforderlichen Informationen und Unterlagen sowie die unverzügliche Freigabe der hierzu vorgelegten Produktion. Sollte der Auftraggeber trotz einmaliger Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung dieser Mitwirkungspflicht nicht rechtzeitig nachkommen, so kann Radio Tenneberg© vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

15.6 Bei Radio Tenneberg© verbleiben sämtliche Nutzungs- und Urheberrechte von Werbung, die von Radio Tenneberg© konzipiert und produziert worden sind. Dem Auftraggeber wird lediglich das Recht zur Ausstrahlung bzw. Platzierung bei Radio Tenneberg© eingeräumt. Ausstrahlung bzw. Platzierung bei anderen Hörfunksendern oder Medien bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Radio Tenneberg©.

15.7 Der Auftraggeber gestattet Radio Tenneberg©, alle selbst produzierte Werbung nach ihrer Ausstrahlung bzw. Platzierung zu Lehrzwecken, zur Information, Eigenwerbung und Kundenberatung ungekürzt und unverändert zu verwenden, sofern dies im Rahmen einer unentgeltlichen Serviceleistung durch Radio Tenneberg© erfolgt.

16. Änderungen und Ergänzungen zu Aufträgen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform (unter Ausschluss von E-Mail) und der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Radio Tenneberg©. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.

17. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist Gerichtsstand Gotha. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18. Sollten einzelne Teile der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit im Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die rechtlich wirksam sind und den unwirksamen Regelungen nach Sinn und Zweck und wirtschaftlichem Ergebnis soweit als möglich entsprechen.

Stand: 15. Mai 2009

Radio Tenneberg